Der Mietkäufer aktiviert das Objekt in seiner Bilanz und schreibt es ab.
Das Eigentum geht mit Zahlung der letzten Rate an den Mietkäufer über.
Der Mietkäufer erhält am Mietbeginn eine Rechnung über die Summe der
Mietkaufraten mit dem Vermerk, dass der Preis in Raten gezahlt werden kann.
Da es sich beim Mietkauf also um ein Kaufgeschäft handelt, wird die MwSt.
bei Umsetzung des Mietkaufvertrages komplett bezahlt.
Der Mietkäufer bekommt diese gegen Vorlage der Mietkaufrechnung vom Finanzamt zurück.
Die Mietkaufraten sind somit immer ohne MwSt.